Ostseeurlaub auf dem Darß

Ferienunterkünfte der Familie Schumann (über Strandperlen) und Katja Winter

  1. Buchungen Prerow ab sofort über Frau Katja Winter 0160 96 60 60 36 e-mail katja-rosengarten@ web.de
  2. Buchungen Born ab sofort über "Strandperlen" 038220 61104  e-mail kuehling@strandperlen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur entgeltlichen Verfügungstellung von Ferienunterkünften (Bungalow-/Doppelhaushälften)

1. Vertragsabschluß
Per Unterschrift auf der Reservierungsbestätigung, per (An)Zahlung oder per kurzfristiger vor Ort - Bereitstellung der Unterkunft kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen dem Gast und der Schumann GbR, Buchenstr. 2, 18375 Prerow, nachfolgend Vermieter genannt, mit Anerkennung dieser AGB zustande. Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters. Alle vorherigen Versionen der AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

2. Leistungen, Rechte, Pflichten
Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages erkennen die Parteien diese AGB unwiderruflich an und verpflichten sich für die     gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag:
a) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Ferienunterkunft im nutzungsgerechten Zustand und der Bestellung entsprechend    bereitzustellen. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien gehört nicht zum Leistungsumfang.
b) Bei der Nutzung von Internetzugängen hat der Gast keinen Anspruch auf Nutzung und 100%ige Verfügbarkeit. Jegliche     Verantwortung für die vom Gast aus dem Internet bezogenen Inhalte wird vom Vermieter abgelehnt. Der Gast verpflichtet sich     keine kostenpflichtigen oder gesetzeswidrigen Inhalte aus dem Internet zu ziehen.
c) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Dauer der Bereitstellung der Ferienunterkunft bis zu dem auf der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum zu entrichten.
d) Ein Kurzzeitzuschlag von € 50,- wird bei Aufenthalten von bis zu 5 Nächten (Mindestaufenthalt 3 Nächte) erhoben.
e) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, daß er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert ist.
f) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des     vertraglich geschuldeten Entgeltes frei. Weitergehende Ansprüche werden unwiderruflich ausgeschlossen.

3. Rücktritt, Änderung der Mietzeit seitens des Mieters
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des Zuganges der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten - unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten - Pauschalstornosätze berechnet (jeweils in % des Bruttoreisepreises), mindestens aber € 50,00:
  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%
  • bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50%
  • danach 80%
Die auf jeden Fall entstehenden Bearbeitungsgebühren von € 50,00 sind Teil der angegebenen Stornopauschalen.
Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum, abzüglich der Bearbeitungspauschale von € 50,00.
Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten (z.B. Reiserücktritt) wird der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Ein entsprechendes Antragsformular der Europäischen Reiseversicherung kann bei uns -als Service für Sie- angefordert werden (Abschluß binnen 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung!). Bei verspäteter Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Verlangt der Mieter Änderungen an der vom Vermieter schriftlich bestätigten Reisezeit behält sich dieser den Rücktritt von dem Angebot oder die ersatzlose Stornierung vor. Die Kosten werden nach Absatz 3 dieser AGB abgerechnet.

4. Anreise / Abreise
Der Erhalt der Schlüssel ist ab 14:30 Uhr am Anreisetag möglich. Prerower Gäste erhalten den Schlüssel grundsätzlich im vorderen Haus der Buchenstr. 2. Gäste in Born erhalten den Schlüssel grundsätzlich bei der Verwalterin Frau Ruchay, Tel. 0163 – 554 4817 vor Ort am Mietobjekt. Die Rückgabe hat am Abreisetag bis 10:00 Uhr über dieselben Personen/Orte zu erfolgen.

5. Kurabgabe
Die Kurabgabe ist vom Mieter vor Ort bei dem Vermieter oder Verwalter zu entrichten. Erfolgt ausnahmsweise die Bezahlung bei der Kurverwaltung, ist der Nachweis dafür dem Vermieter / Verwalter vorzulegen.

6. Schäden / Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Für die sichere Nutzung aller in den Mietobjekten und auf den    Aussenanlagen verfügbaren Einrichtungen zeichnet der Mieter/Nutzer nach eigener Kontrolle selbst verantwortlich und hält den     Vermieter unwiderruflich frei von Ersatzansprüchen jeglicher Art. Entdeckte/verursachte Schäden und Verluste, die an der     Mietsache entstehen/entstanden, sind dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen und nach Absprache grundsätzlich zu ersetzen. Alle     Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte.

7. Zahl der Nutzer
Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in der Unterkunft aufzunehmen, als im Vertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß dagegen
berechtigt den Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung. Evtl entstehende Ersatzansprüche bleiben davon unberührt.

8. Haustiere
Haustiere können nach vorheriger Absprache unter Angabe der Rasse und Anzahl mitgebracht werden. Der Halter des Haustieres ist verantwortlich für das Tier. Kampfhunde/Listenhund sind von der Aufnahme ausgeschlossen. Bedrohungen oder Gefährdungen dürfen vom Haustier nicht ausgehen. Der Besitzer versichert, dass sein Tier versichert, frei von Ungeziefer und ansteckenden Krankheiten ist und über den üblichen Impfschutz verfügt. Verunreinigungen sind vom Halter umgehend zu beseitigen. Für evtl. verursachte Schäden, auch bei Ungezieferbefall, haftet der Halter des Tieres vollumfänglich. Schäden und jede Unregelmässigkeit sind dem Vermieter oder der Verwaltung umgehend anzuzeigen.

9. Ersatz bei Verlust
Die in die Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB.     Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei     Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10. Änderungen / Verstösse
Mündliche Absprachen bedürfen zur Gültigkeit der Bestätigung in schriftlichen Form. Vertragswidriges Verhalten oder ein oder mehrere Verstösse gegen die AGB können eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben.
Eine unterschriebene Ausfertigung binnen 10 Tagen an Vermieter zurück !